

Die amtliche und rechtswirksame
Briefzustellung mit PostModern
Von Gerichten oder Behörden zugestellte Schriftstücke, wie beispielsweise Buß- und Mahnverfahren oder Vollstreckungsbescheide, müssen zwingend nach Vorgaben der amtlichen Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt werden – und genau dafür hält PostModern den Postzustellauftrag (PZA) bereit.
Bei der Zustellung wird urkundlich festgehalten, wem, wann, wo und unter welchen Umständen das Schriftstück zugestellt worden ist. Die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU), die weitreichende Rechtswirkungen besitzt, übersenden wir dem Auftraggeber. Der Zustellungsempfänger kann sich folglich von Schriftstücken aus einem Postzustellungsauftrag, inklusive seiner rechtlichen Wirkungen, nicht eigenmächtig entziehen.
Schriftstücke, die wir dem Zustellempfänger nicht übergeben konnten, hinterlegen wir in unseren Niederlegungsstellen. Die nicht erfolgte Zustellung gilt dennoch als zugestellt und wird entsprechend der Zivilprozessordnung dokumentiert. Wenn das Schriftstück Fristen enthält, beginnen diese mit dem Zeitpunkt der Niederlegung.
In der Regel werden Schriftstücke weiterhin beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Auch dieser Vorgang wird urkundlich dokumentiert und der Zustellempfänger mit einer Benachrichtigungskarte darüber in Kenntnis gesetzt. Innerhalb der dreimonatigen Lagerfrist kann das Schriftstück nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeholt werden. Sofern das nicht erfolgt, geht das Schriftstück wieder an den Auftraggeber zurück.
PostModern versendet Postzustellaufträge deutschlandweit.
Hinweis zur Preis- und Produktänderung PZA ab 01.08.2025
Im Zuge der Neufassung des Postgesetzes (Postrechtsmodernisierungsgesetz) und der aktuellen Entscheidung der Bundesnetzagentur wird ab dem 01.08.2025 der Preis für den Postzustellungsauftrag (PZA) auf 5,35 Euro (Mehrwertsteuerfrei) angepasst.
Zusätzlich bieten wir Ihnen ab sofort den elektronischen Postzustellungsauftrag (ePZA) als digitale Alternative an. Der ePZA ermöglicht die elektronische Erfassung und Übermittlung der Zustellungsdaten und ergänzt den klassischen PZA, bei dem Sie weiterhin eine Zustellungsurkunde in Papierform erhalten.
Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass sich die Postzustellurkunde ab dem 01.07.2025 optisch leicht verändert und den Zusatz „1.10“ enthält. „Adressat“ und „Empfänger“ werden zukünftig als ZUSTELLADRESSAT bezeichnet.
Die bisherigen Vordrucke können Sie bis einschließlich 31.07.2026 weiterhin verwenden.
Alle gültigen Preise ab dem 01.08.2025 finden Sie ab sofort in unserer Preisübersicht.
Produkt | Maße | Preis |
Förmliche Zustellung | Länge: bis 353mm Breite: bis 250mm Höhe: bis 50mm |
5,35€2/Stück |
Förmliche Zustellung – ePZA-Zuschlag | 0,10€1/Stück |
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