Modernisierung des
Postgesetzes
Modernisierung des
Postgesetzes

Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
erneuert das Postgesetz

Am 19. Juli 2024 ist die Gesetzesnovelle zur Modernisierung des Postgesetzes in Kraft getreten. Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) erneuert das Postgesetz in der Fassung von 1997. Mit der Novelle reagiert der Gesetzgeber auf die immer stärker werdende Digitalisierung, damit der Sicherung des Universaldienstes, bei sinkenden Briefmengen, und stärkt weiter den Wettbewerb im Onlinehandel. Außerdem verpflichtet die Novelle Paketdienstleister zur stärkeren Kontrolle ihrer Subunternehmer und schafft zusätzlich Rahmenbedingungen, welche dem Schutz und der Sicherheit aller Beschäftigten dienen.

Da mit der Novelle auch die Verordnungen (PUDLV, PDLV, PEntgV) zusammengeführt werden, liegt mit dem neuen Postgesetz ein einheitliches Regelwerk vor.
Einige spezifische Neuerungen, wie zum Beispiel die Veränderungen der Brieflaufzeiten, treten erst mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Brief
Das neue Postgesetz trat bereits am 19.07.2024 in Kraft, ab dem 01.01.2025 gelten nun die folgenden neuen Laufzeitvorgaben für Briefe:

95% der Briefsendungen müssen am dritten Werktag (E+3) zugestellt werden.
99% der Briefsendungen müssen am vierten Werktag (E+4) zugestellt werden.

Bis zum 31.12.2024 gelten noch die alten Vorgaben:

80% der Briefe am nächsten Werktag.
95% müssen am übernächsten Werktag zugestellt werden.

Zu den neuen Laufzeitvorgaben erfolgt eine Anpassung der Zustellfiktion in den betreffenden Gesetzen. Ab 2025 stellen die Zivilprozessordnung oder das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) auf den vierten Werktag ab.
Paket
Die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Anbieter von Paketdienstleistungen.
Sie betrifft sowohl Privat- als auch Geschäftskunden.
Gewichtskategorien und Kennzeichnung:

Pakete über 10 kg bis 20 kg:
Müssen mit einem gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden (z.B. mit einem Aufkleber).

Pakete über 20 kg:
Müssen mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden (z.B. mit einem Aufkleber).
Dieser Hinweis muss sich deutlich von dem für Pakete zwischen 10 und 20 kg unterscheiden.
Pakete über 20 kg müssen von zwei Personen zugestellt werden, es sei denn, der Zusteller verfügt über ein geeignetes technisches Hilfsmittel.

Bis heute haben wir uns als MEDIA Logistik – PostModern dem sich stetig verändernden Postmarkt angepasst. Auch weiterhin sind wir Ihr zuverlässiger Dienstleister für alle Brief-, Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen. Die wichtigsten Veränderungen in den Bereichen Brief und Paket haben wir für Sie stichpunktartig zusammengefasst.